Geschäftsordnungen

Geschäftsordnung der Schulkonferenz

Auf der Grundlage des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24.01.2007 gibt sich die Schulkonferenz folgende Geschäftsordnung.

Geschäftsordnung der Schülervertretung

Die Klassenlehrer klären die Schüler über die Aufgaben der Klassensprecher auf, und sorgen dafür, dass innerhalb der ersten zwei Wochen ein Klassensprecher/in gewählt wird.