Elternversammlungen (Elternabende)
Diese finden mindestens einmal pro Halbjahr statt.
Elternversammlungen dienen der Unterrichtung der Eltern über die geplante Unterrichtsgestaltung. Eltern und Lehrkräfte besprechen unterrichtliche und erzieherische Klassenangelegenheiten. Je nach Themenstellung können auch die Schüler zu den Elternversammlungen eingeladen werden.
Auf Elternversammlungen haben Eltern pro Kind zwei Stimmen. Dieses Stimmrecht können sie geteilt wahrnehmen oder auch gebündelt durch nur einen Elternteil. Hierzu lädt der Klassenelternbeirat (KlEb) ein. Er informiert sich auch bei den Klassensprechern über die Belange der Schüler, um diese auf den Elternversammlungen zu diskutieren.
Der KlEb wird im zweijährigen Turnus gewählt (also üblicherweise in den „ungeraden“ Jahrgängen: 1., 3., 5., 7. und 9. Klasse). Er hat die Aufgabe, Interessen der Eltern gegenüber den Schulgremien wahrzunehmen und die Eltern über aktuelle Schulangelegenheiten zu informieren.
Die Klassenelternbeiräte arbeiten im Schulelternbeirat (SchEb) zusammen und wählen aus ihrer Mitte Vertreter für den Kreiselternbeirat (KrEb).
Klassenkonferenz
Hieran nehmen alle Fachlehrer der Klasse, der KlEb und ab der 7. Klasse auch die Klassensprecher teil. Am Anfang des Schuljahres werden Absprachen über pädagogische Grundsätze getroffen wie Durchführung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder offenen Unterrichtsformen. Insbesondere bei großem Lehrerwechsel wie z.B. in der 5. Klasse soll die Klassenkonferenz so früh wie möglich stattfinden. Sie findet in der Regel einmal im Schuljahr statt. Auch Zeugniskonferenzen sind Klassenkonferenzen. Es nehmen jedoch keine Schüler daran teil. Elternvertreter haben hier nur eine beratende Stimme.
Fachkonferenz
Für einzelne Fächer oder Fachgruppen werden Fachkonferenzen gebildet. Hieran nehmen alle Fachlehrer, zwei Elternvertreter und zwei Schüler ab Klasse 7 teil. Die Fachkonferenz beschließt über didaktische und methodische Fragen des Unterrichts wie Einführung von Lehrwerken, Durchführung von Vergleichsarbeiten oder Teilnahme an Fortbildungen. Sie findet mindestens zweimal pro Schuljahr statt. Die Öömrang Skuul unterhält Fachkonferenzen zu den Fächern bzw. Fachgruppen: Mathematik und Informatik, Religion und Philosophie, Deutsch und Friesisch, Englisch und Französisch, Kunst, Musik und Technik, Sport, Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften sowie Sonderpädagogik.
Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz berät den Schulleiter und erörtert alle für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit notwendigen Maßnahmen. Sie beschließt über Grundsätze in Fragen der Erziehung und des Unterrichts.
Pädagogische Konferenz
In der pädagogischen Konferenz werden Themen angesprochen, die für das Schulleben und den Unterricht bedeutsam sind, um Einsichten in pädagogische Entscheidungen und ein koordiniertes Handeln zu erreichen.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Organ der Schule. Ihre Aufgaben sind im Schulgesetz geregelt. An ihr nehmen jeweils acht Lehrkräfte, acht Elternvertreter und acht Schüler ab Klassenstufe 7 teil. Für die Durchführung der Schulkonferenz gilt die Schulkonferenzordnung. Diese wird überarbeitet und an das neue Schulgesetz angepasst.
SV- Sitzung
Die Schüler ab der 3. Klasse wählen jeweils 2 Klassensprecher, die sich in ca. 4- wöchigem Rhythmus treffen. Hier haben sie Gelegenheit zur Mitwirkung bei Schulangelegenheiten. Der Verbindungslehrer unterstützt die Schüler bei ihrer Arbeit. Die SV-Ordnung regelt ihre Sitzungen.